re·a·lis·tisch » der Wirklichkeit entsprechend, objektiv, klar blickend
Seit Mai 2015 Pflicht: Der Energieausweis
Der Verkauf und die Vermietung von Immobilien erfordert seit Mai 2015 Pflichtangaben zum Energieverbrauch, gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV). Wer sich nicht daran hält und keinen Energieausweis bereithält, riskiert ein Bußgeld.
In unseren umfangreichen Leistungen für Immobilieneigentümer im Rahmen eines Immobilienverkaufs, ist die Erstellung eines Energieausweises als Baustein, bereits enthalten. Dabei wird unterschieden zwischen dem verbrauchsbasierten dem bedarfsbasierten Energieausweis:
Verbrauchsbasierter Energieausweis
- für Häuser mit fünf oder mehr Wohnungen oder
- für Häuser, mit Bauantragsstellung nach dem 31.10.1977 oder
- für Häuser, die das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen
Bedarfsbasierter Energieausweis
- für jedes Haus, wenn die Bedingungen für einen verbrauchsbasierten Energieausweis nicht erfüllt werden oder keine/nicht ausreichende Verbrauchswerte vorliegen
Gerne können Sie auch unabhängig von einem Verkauf oder eine Vermietung die Erstellung eines Energieausweis für Ihre Immobilie in Köln und Umgebung durch uns in Auftrag geben. Wir beraten Sie gerne telefonisch und/oder vor Ort und freuen uns auf Ihre Anfrage.